NEU(e)Parkkarten für gehbehinderte Personen
Alles was neu ist, ist erst mal schwierig,
DASS man es überhaupt erfährt!!
DASS man dann überhaupt weiss WO und WIE!!
Im Kt. Bern gilt auf Jahresbeginn, 01.01.2007 eine neue Regelung für die Parkerleichterung gehbehinderter Menschen. Der alten (blaue ) Ausweis behalte seine Gültigkeit,laut schriftlicher Aussage des Invalidenverbandes procap (Ausgabe „procap Zeitschrift“ nr.3,2006) dennoch für das Jahr 2007.(dies liest sich aber auf der angegebenen linkliste leider nirgends) Für diese Aussage in der Zeitschrift, möchte ich aber nicht haftbar sein. Ich geh das Risiko nicht ein und bin daran einen NEU Antrag zu stellen.
Formulare zum Antrag stellen bekommt man auf dem Berner Strassenverkehrstamt.
Tel. 031/ 634 27 80 oder per mail Anfrage
parkkarten.sva@pom.be.ch
Da ich es telefonisch bestellen wollte heute, gab mir der Herr, die website, wo man es direkt ausdrucken kann.(statt zusenden)
www.pom.be.ch/
Schritt für Schritt hat er mir gedulidig es erklärt, klick für klick. ( fand ich sehr nett)
Unterste Rubrik anklicken, Kantonspolizei und Aemter der Direktion
-3.oberste Rubrik, Strassenverkehrs und Schifffahrtsamt anklikken
-7.Rubrik von oben auf linker Seite „Bewilligungen“ anklikken
direkt darunter, 4 Rubrik nach unten
Parkiererleichterungen für gehbehinderte Personen „anklicken“
Auf der rechten Seite steht unter PDF Dokumente
· Gesuch für Parkiererleichterung für gehbehinderte Personen (ausdrucken)
·
http://www.pom.be.ch/site/pom_svsa_gesu ... nderte.pdf
· Formular. Ärztlicher Bericht für Mobilitätsbehinderung (ausdrucken)
·
http://www.pom.be.ch/site/pom_svsa_arzt ... derung.pdf
Dazu einzureichen aufs Strassenverkehrsamt sei zugleich 1 Passfoto UND ein von der Einwohnergemeinde, ausgestellter Zettel, mit der Niederlassungsbewilligung. Dies diene als Kontrolle für die Wahrung und Kontrolle der personellen Angaben.
Nach Einreichung sämtlicher , ausgefüllten eingereichtenPapieren, folgte eine Genehmigung oder Absage. So einfach ist das, doch es wird doch immer wie komplizierter. Dies nicht unbedingt mehr jährlich, sondern je nach Behinderungsgrad, wird dann „laut Aussage am Telefon“ evtl. für längere Zeit, die Bewilligungskarte ausgestellt. Dies finde ich selber, für Dauerbetroffene, effektiv schön, nicht Jahr für Jahr, dieser Kartenerneuerung, nachrennen zu müssen.
(wobei es bis anhin, doch sehr einfach, unkompliziert und günstig war)
Dies gilt für den Kanton Bern. Falls andere user aus anderen Kantonen was dazu wissen, bitte fügt es doch hinzu. Besten Dank klaro
(scheint mal wieder nur ein link anzuklicken zu gehen, aber hab ja Schritt für Schritt die klicks notiert, sollte also zui finden sein.)