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Freifahrt für schwerbehinderte Menschen

07 Jul 2015 10:59 #11 von Bubi-Nora
auch wenn es neben dem Ursprungsthema ist:

Thalkirchen - abends an der Isar grillen und Baden. Ich will wieder nach Bayern.

eventuell sieht man sich ja in München

Dietmar
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10 Jul 2015 08:16 #12 von Sebald
Guten Morgen!

Vielleicht hier:

mobilista.eu/195/bahn-verguenstigungen-i...rbehindertenausweis/

mal nachschauen? man kann die einzelnen Länder anklicken.

Ich habe zwar 80° aber kein G. Das Thema Freifahrt ist für mich also nicht dringend - netterweise kam ich in Österreich aber für lau in alle Museen rein. Das immerhin...

Beste Grüße,
Sebald


P.S. Als Münchner in Ostfriesland?! Wie schafft man denn das?
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10 Jul 2015 10:02 #13 von Bubi-Nora
Danke für den Link,

das frage ich mich jeden Tag wie ich das hier aushalte, gutes Angebot für unser Haus und wir sind in Bayern

Dietmar

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11 Jul 2015 11:04 #14 von Sebald
Hmmm,

für das, was man in Ostfriesland, im Oldenburgischen oder im Emsland für einen Häuschen mit Garten bekommt, kriegt man in München aber maximal eine 2-Zimmer-Wohnung Baujahr 1950-65.

Traurig, aber wahr - und nun vollends off topic.

Beste Grüße,
Sebald

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07 Dez 2015 16:30 #15 von Bubi-Nora
An die Bundesbahnfahrer, wenn ich mit der Bundesbahn von Emden nach Bremen fahren will, ( Ausweis G und Wertmarke) muss ich am Schalter eine Fahrkarte holen und da ich B für Begleitung habe wie ist das mit der Fahrkarte für die Begleitung.

Oder kann man so in den Zug steigen und bei der Fahrscheinkontrolle einfach den Schwerbehinderten Ausweis vorzeigen.

Grüße

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07 Dez 2015 17:47 - 07 Dez 2015 18:02 #16 von matti
Hallo,

ist der behinderte Mensch berechtigt, eine Begleitperson mitzunehmen (Ausweismerkmal "B"), fährt die Begleitperson immer kostenlos mit. Das gilt im Nah- wie im Fernverkehr. Für den Nahverkehr gilt das sogar dann, wenn der behinderte Mensch selbst gar keine Wertmarke gekauft hat (dann müsste aber eine Fahrkarte für dich selbst gekauft werden). Neben der Begleitperson kann übrigens auch ein (Begleit) Hund mitgenommen werden. Eine Fahrkarte für die Begleitperson muss nicht vorgelegt bzw. erworben werden!

Für dich selbst gilt:

Die Freifahrt kann man im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. Hierzu zählen:

- Straßenbahnen, Linienbusse, O-Busse, U-Bahnen und S-Bahnen,

- Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich,

- Eisenbahnen, die in einen Verkehrsverbund einbezogen sind und mit Verbundfahrschein genutzt werden können (in der 2. Wagenklasse),
viele Nahverkehrszüge von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (Privatbahnen) in der 2. Wagen-klasse,

Nahverkehrszüge der Eisenbahnen des Bundes (2. Wagenklasse), also Regionalbahnen, Regional-Express- und InterRegio-Express-Züge der Deutschen Bahn AG.
Bisher gab es hier eine 50-km-Begrenzung um den Wohnsitz des Berechtigten. Seit dem 1. September 2011 verzichtet die Deutsche Bahn (DB) auf diese 50-km-Begrenzung. Damit entfällt auch das spezielle Streckenverzeichnis, das Berechtigte bisher von ihren Versorgungsämtern erhielten, um den 50-km-Kreis zu dokumentieren und das bei allen Fahrten umständlich mitzuführen war.

Kurzfassung:

Bis InterRegio-Express-Züge (IRE) fährst du und deine Begleitperson immer kostenfrei mit gültiger Wertmarke und Merkzeichen B. Eine Fahrkarte muss nicht erworben werden.
Damit ist für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) möglich.

Vorsicht! IC/EC-, ICE- und D-Züge sind für den behinderten Menschen nicht kostenfrei! Nur die Begleitperson wäre kostenfrei!

Es gibt kostenfreie RE Verbindungen von Emden nach Bremen, sogar ohne Umstieg.



Matti
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07 Dez 2015 19:05 #17 von Bubi-Nora
danke für die schnelle Antwort.

Dietmar

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