Hallo,
den ersten Schritt habe ich heute Morgen unternommen, in dem ich einen Anruf bei meiner für mich zuständigen DAK Servicestelle getätigt habe.
Gesprächsverlauf:
Nach Nennung meiner Daten und meines Anliegens teilte mir eine freundliche Dame mit, dass zu diesem Thema das Hilfsmittelkompetenz Zentrum der DAK zuständig sei. Man wolle mich direkt damit verbinden... Nach ein paar Sekunden hatte ich die gleiche Dame wieder am Hörer. Sie teilte mir mit, dass die Leitungen alle besetzt seien, wahrscheinlich weil gerade zu "meinem" Thema so viele Anfragen stattfinden würden. Sie bot mir zwei Möglichkeiten an: Einen Rückrufservice oder die direkte Durchwahl.
Ich habe mich für die direkte Durchwahl entschieden. Der erste Versuch landete bei einem Besetztzeichen der zweite führte zum Erfolg.
Nach erneuter Schilderung meines Anliegens und der Bitte um Aufklärung, wie es für mich als Versicherten den nun weitergehen würde, erhielt ich folgende Auskünfte:
1. "Diese Regelung gäbe es seit Langem, sie wäre nicht neu!". Auf meinen Hinweis dass die DAK selbst darauf verweist, dass sich die Situation zum 01.10.2011 geändert hat, räumte die Dame dies ein.
2. "Es wurde behauptet, dass die DAK zu dieser Änderung "gezwungen" worden sei“. Mein Hinweis, dass der Gesetzgeber aus einer ursprünglichen MUSS eine KANN Vorschrift gemacht und dies somit ausschließlich im Ermessen der Kassen liege wurde daraufhin eingeräumt. Wirtschaftliche Gründe wurden jetzt als Argument genannt.
3. Meine Anmerkung, dass es ja weit von einer optimalen Kundenbetreuung entfernt sei, wenn Hilfsmittelbezieher erst durch ihre Apotheke von diesen Änderungen erfahren und nicht durch die DAK informiert werden, wurde als "unglücklich" bezeichnet und damit bestätigt. Man habe in der letzen Mitgliederzeitschrift auf dieses Thema hingewiesen. Zugegeben, habe ich nicht gelesen, ist aber auch kein öffentliches Bekanntmachungsverzeichnis. Wie man sonst öffentlich ausschreibt weiß die DAK ja anscheinend.
4. Natürlich wollte ich wissen, wer mich den nun mit welchem Produkt beliefern darf. Mir wurde mitgeteilt, dass unter Anderem auch die Firma Hartmann, mein bisheriger Produktlieferant, beliefern und somit versorgen darf. Man wolle mir, jetzt aufgrund meiner Anfrage, ein Merkblatt und eine Liste der Lieferanten zukommen lassen.
5. Auf meine Rückfrage, ob ich denn mein gewohntes Produkt erhalte, teilte mir die Dame mit das dies „selbstverständlich“ möglich wäre. Natürlich habe ich weiter nachgehakt. Auf die Frage wie hoch denn die Erstattungen der Kasse sind, antwortete man mir, dass sich diese bei einer Pauschale von 25-29 Euro für die Monatsversorgung bewegen. Schallendes Gelächter habe ich unterdrückt, schließlich gibt es ja gerade nichts zum Lachen.
Meinem Argument, man könne für 25 Euro im Monat nicht einmal einen Säugling, geschweige denn einen Erwachsenen, ordentlich versorgen, hatte die gute Frau nichts zu entgegnen. So ganz stimmt dies nicht, den sie verwies auf eine Mischkalkulation der Lieferanten… Dinge dich mich eigentlich nicht interessieren. Mich interessiert, was ich zuzahlen muss um ein Produkt zu erhalten, damit meine Krankheit und Behinderung ausgeglichen wird.
6. Irgendwann hat die Sachbearbeiterin wohl gemerkt, dass sie hingegen der wohl sonst üblichen hilfesuchenden bzw. anrufenden es mit Jemand zu tun hat, der sich eben nicht mit den sonst üblichen (und wahrscheinlich vorgefertigten) Pauschalantworten abfertigen lässt.
Es setzte also das, eigentlich von mir zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt erwartete, Gejammer ein. Sie sei auch nur Prellbock und müsse sich „beschimpfen“ lassen usw. Menschlich kann ich die „arme“ Frau ja verstehen, ist sie doch tatsächlich das schwächste Glied der hirnrissigen Entscheidungen ihrer Vorgesetzen, letztendlich ist es aber bei meiner Anfrage nicht darum gegangen hier jemanden persönlich, also auch nicht meine Gesprächspartnerin, an den Rande des Nervenzusammenbruchs zu bringen. Ich habe einen Anspruch darauf meine Rechte wahrzunehmen und wenn die Kasse nun einmal ihrer Sachbearbeiter vorschickt kann ich dies nicht ändern. Beschimpft habe ich niemanden, nur argumentiert.
Weiteres Vorgehen:
Ich warte jetzt erst einmal auf die Post der DAK. Danach werde ich Kontakt mit dem mir zugewiesenen Lieferanten aufnehmen. Dieser „darf“ dann persönlich bei mit zuhause erscheinen, um mir seinen „Schrott“ (wenn es anders ist entschuldige ich mich schon einmal im Voraus und werde selbstverständlich hier das Gegenteil behaupten) vorführen.
Sollten die angebotenen Produkte nicht meinen Bedürfnissen, (dabei geht es nicht um eine Fixierung auf ein bestimmtes Markenprodukt) entsprechen, werde ich einen Antrag auf „Unzureichende Versorgung mit Inkontinenzhilfen“ stellen und somit eine Einzelfallentscheidung erbitten.
Sollte diese abgelehnt werden, lege ich Widerspruch ein. Bei Ablehnung des Widerspruchs steht mir nach aktueller Gesetzeslage der Klageweg offen. Diesen würde ich in diesem Fall ganz sicher gehen, notfalls bis vor das Bundessozialgericht und dies vor allem nicht ausschließlich aus persönlichen Motiven.
Informationen folgen…
Gruss
Matti