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Bundesregierung überdenkt Hilfsmittelparagraphen

02 Okt 2008 16:57 #1 von matti
Bundesregierung überdenkt Hilfsmittelparagraphen


Aktionsbündnis „meine Wahl!“ fordert Versorgungskontinuität und mahnt
Mitspracherecht für Patientenvertreter an

Berlin, 2. Oktober 2008 – Die Umsetzungsschwierigkeiten beim GKVWettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) im Hilfsmittelbereich haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD dazu veranlasst, Änderungsanträge zur letzten Gesundheitsreform in den Bundestag einzubringen. Aus Sicht des Aktionsbündnisses „meine Wahl!“ sind vor allem die Abkehr von der Ausschreibungspflicht und das vorgesehene Beitrittsrecht zu Versorgungsverträgen wichtige Schritte in die richtige Richtung. Fraglich ist allerdings, ob diese Korrekturen
ausreichen, um das Wahl- und Mitspracherecht von Hilfsmittelnutzern in Zukunft de facto zu sichern. Auch besteht bei Patienten große Unsicherheit, ob ab dem 1. Januar 2009 die kontinuierliche Versorgung mit Hilfsmitteln in allen Fällen gewährleistet ist.

Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist zudem die Einbindung von Patientenvertretern bei der Erarbeitung verbindlicher Qualitätsstandards für die Hilfsmittelversorgung unerlässlich. Über die aktuellen Änderungsanträge zum GKV-WSG könnte der Bundestag bereits Mitte Oktober entscheiden.
Ein wichtiges Signal: Die Bundesregierung rückt von Ausschreibungen als alleinigem Wettbewerbsmittel ab. In den Änderungsanträgen ist vorgesehen, die Soll-Vorschrift, mit der die gesetzlichen Krankenkassen bislang zu Ausschreibungen verpflichtet wurden, in eine Kann-Regelung umzuwandeln. Die Krankenkassen hätten damit die Möglichkeit, die Versorgung ihrer Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln über
Verträge zu organisieren, zu denen alle interessierten, qualifizierten
Versorgungspartner beitreten können.

Der Vorteil dieser Regelung: die Vielfalt der Leistungserbringer bliebe erhalten. Patienten könnten auswählen, welches Sanitätshaus oder welches Homecare-Unternehmen ihre Versorgung übernehmen soll.
Es bleibt allerdings den Krankenkassen überlassen, ob sie diese Möglichkeit im Sinne der Versicherten nutzen und sich mit den Leistungserbringern auf sinnvolle Verträge einigen.
Zwar könnte das Beitrittsrecht zu Hilfsmittelverträgen einige Probleme lösen, die Umsetzung ist jedoch problematisch. Denn nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen ab dem 1. Januar 2009 nur noch Vertragspartner der Krankenkassen Patienten versorgen. Für Hilfsmittelnutzer besteht große Unsicherheit, ob ihr jetziger Versorgungspartner überhaupt einen Vertrag hat bzw. diesen zeitnah bekommt. Es ist zu befürchten, dass die Krankenkassen den Ansturm der Leistungserbringer, die Verträge benötigen, kurzfristig nicht bewältigen können. Dies kann dazu führen, dass Patienten trotz akutem Hilfsmittelbedarf nicht zeitnah versorgt werden oder gar in Vorleistung treten müssen. Im Sinne einer gesicherten und kontinuierlichen Hilfsmittelversorgung fordert das Aktionsbündnis „meine Wahl!“ die Politik auf, eine praktische Umsetzungsmöglichkeit für den Übergang zu finden, die die Versorgungskontinuität bis zum tatsächlichen Beitritt sichert.

Positiv zu bewerten ist die geplante Einführung eines Präqualifizierungsverfahrens für Leistungserbringer. Damit soll sichergestellt werden, dass nur solche Leistungserbringer Patienten versorgen dürfen, die fachlich und unternehmerisch dazu qualifiziert sind. Es fehlen jedoch weiterhin verbindliche Qualitätsstandards für die
Versorgung mit Hilfsmitteln. Diese müssen nun schnellstmöglich festgelegt werden.
Das darf jedoch nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg geschehen. Daher fordert das Aktionsbündnis „meine Wahl!“, Patientenvertreter in die Beratungen und Entscheidungen über bundeseinheitliche Qualitätsstandards bei der Hilfsmittelversorgung einzubeziehen.


Pressekontakt:
Bärbel Hestert-Vecoli
Aktionsbüro »meine Wahl!«
c/o Weber Shandwick
Schönhauser Allee 37, Geb. P
10435 Berlin
Tel.: +49 (0)30 203 51-27
bhestert@webershandwick.com
www.buendnis-meine-wahl.de

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30 Nov 2008 13:47 #2 von gabyk
Hallo Matti,
ich persönlich stehe auf dem Standpunkt: es müssen unbedingt Betroffene als Berater sowohl bei den Krankenkassen als auch den Anbietern involviert werden :!:
Es kann nicht angehen das z.B. ich als Betroffene die Mitarbeiterin der Fima Medi Markt erst darüber aufkläre mußte welche verschiedene Größen und Saugstärken es gibt und dann genau d i e se Telefon*beraterin* die Mithlieder meiner AOK über Inkontinenzvorlagen berät :twisted:
Eigentlich müssten die Berater und Mitarbeiter der KK mal 3 Monate mit dem herumlaufen was sie uns zumuten :oops: :wink:
LG
Gaby

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08 Dez 2008 01:39 #3 von mehlbox2001
... naja, die Idee der alten KBW-Genossin, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Ulla_Schmidt , Gelder analog zu den in Deutschland an der EU-Spitze liegenden Medikamtenten-Preisen zu sparen, war ja nicht verkehrt ... Bloß was daraus geworden ist ...

Und an die Pharma-Konzerne geht sie immer noch nicht ran ... Mein Lebensgefährte hat für die neuste Lieferung Immunhämmer (nach Nierentransplantation) letztens statt 1.600 ganze 2.300 Euro an die Apo abführen lassen (von seiner Kasse) -- das ist eine Monatslieferung! Da liegt der Skandal, nicht bei den Hilfsmitteln!

Wenn das eine Nachricht aus Sizilien oder Bulgarien wäre: Alle täten "Korruption!" schreien!

Andreas

PS: Matti, ab Freitag Abend (da kommt er wieder aus dem Urlaub) erzählt dir Gerhard bestimmt gern die ganze Geschichte... Ruf einfach an ;-)

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