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Versorgungsamt

04 Jul 2017 20:52 #1 von Shira
Da ich nun gestern nach dem Urologenbesuch erst mal weiß das die Blasenentleerungsstörungen wahrscheinlich chronisch sind und ich erst mal beim Selbstkathetern bleiben muss ist meine Frage, weiß zufällig jemand wie die Aussichten sind dafür Prozente beim Versorgungsamt zu beantragen? Und wenn ja, wie muss ich da vor gehen?

Danke für eure Antworten

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04 Jul 2017 20:58 #2 von Bernhardine
Hallo Shira,
Du musst dir einen Antrag auf Erteilung eines GdB besorgen ( habe ich beim Einwohnermeldeamt bekommen) , ihn ausfüllen und dabei alle Ärzte angeben, bei denen du in Behandlung bist.
Den Antrag schickst du an das für dich zuständige Versorgungsamt.
Beim ISK bekommst du auf jeden Fall einen GdB zuerkannt.

Liebe Grüße
Bernhardine

Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten , weitergehen !
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04 Jul 2017 21:33 #3 von Shira
Vielen Dank, darum werde ich mich schnellstens kümmern.
Herzlichen Gruß

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04 Jul 2017 21:49 #4 von Elkide
Hallo liebe Shira,

beim Versorgungsamt werden aus allen vorliegenden Diagnosen ein Gesamtgrad der Behinderung ermittelt. Für die Blasenlähmung, ISK und Inkontinenz habe ich einen Grad der Behinderung von 20 bekommen. Durch die Fußheberparese, mehreren Bandscheibenvorfällen, Nervenschädigungen, chron Schmerzen habe ich insgesamt einen GdB von 70 mit Merkzeichen G bekommen.

Am schnellsten geht es, wenn du Arztbriefe (falls du welche hast) gleich deinem Antrag beifügst. Viel Glück bei der Antragstellung.

Liebe Grüße
Elke
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06 Jul 2017 16:04 #5 von Sebald
Hallo,

eine vom Bundesministerium für Arbeit & Soziales ausgegebene Broschüre informiert darüber, was ungefähr zu erwarten ist:

www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-...=publicationFile&v=3


Auf Seite 84 (Punkt 12.2.2.) ist zu lesen, dass Blasentleerungsstörungen, die ISK notwendig machen, mit 50 Grad zu bemessen sind.

Ich denke, es wird dabei sicher auch auf die Ausprägung des ISK ankommen: Zweimal am Tag Restharn per Katheter raus lassen, wird kaum auf 50 Grad kommen. Kann die Blase hingegen nur noch über Katheter entleert werden, ist das sicher anders.

(Insofern, Elke, finde ich die 20 Grad für deine Blasenstörung recht knauserig.)

Aber es stimmt schon: die Grade werden eben nicht summiert, sondern vom gutachtenden Arzt in Relation gesetzt.

Und außerdem gibt es von Bundesland zu Bundesland durchaus Unterschiede in der Gewährung. (Wir haben das auf der Reha mal verglichen.) Muss man leider so sagen.

Wichig wäre, alle Diagnosen aufzuführen und sich mit dem behandelndem Arzt auf diesen Antrag hin nochmal zusammenzusetzen. Verfasst dieser ein ausdrucksstarkes Attest, ist das sicher hilfreich in der Sache.

Beste Grüße,
Sebald
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06 Jul 2017 16:23 #6 von Shira
Danke Elke für die Info.
Den Antrag hab ich mir schon mal ausgedrückt.

Lg

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06 Jul 2017 16:25 #7 von Shira
Ja super, danke auch dir für den Tip. Führe ISK 5-6 x am Tag durch.
Mal schauen.

Herzlichst shira

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