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Rechtsstreit - Kostenlose Beförderung Fähre Norden - Borkum

29 Dez 2014 14:34 #1 von Bubi-Nora
Der Borkumer B.H. liegt im Rechtsstreit mit der Emder Reederei AG Ems wegen kostenlose Beförderung als Schwerbehinderter.

in den Beitrag der OZ fand ich dann den hinweis das man als Schwerbehinderter ( Ausweis + Wertmarke ) kostenlos nach Langeoog und nach Wangeroge mit den Fähre fahren kann.

www.oz-online.de/-news/artikel/125217/Bo...n-AG-Ems-vor-Gericht

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29 Dez 2014 14:44 - 29 Dez 2014 14:45 #2 von Sebald
Nun ja,

ich gestehe, so ganz schlau wird man aus dem Artkel nicht:

a) gibt es zwei Arten von Fähren nach Borkum: Die schnelle Verbindung mit dem Katamaran (reservierungspflichtig) und die Fähre. Um was geht es denn nun in dem Rechtsstreit genau. Will der Kläger freie Fahrt auf beiden Schiffen?

b) hat der Mann auch G oder gar B, oder ist er 'nur' schwerbehindert?

c) sieht es etwa mit Bergliften doch recht ähnlich aus. Ebenso personenbegrenzt und nicht gerade billig. Und auch hier besteht für die privaten Betreiber keine Freifahrtpflicht.

Beste Grüße,
Sebald

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29 Dez 2014 15:57 #3 von Bubi-Nora
Moin Sebald,

leider kann ich dir zu a, b, und c nichts sagen. Meine Persönliche Einschätzung ist: Selbst wenn die AG die nächste Runde verliert wird die in Berufung gehen.

die Frage der Fragen ist aber: Warum sind die Fähren Langeoog und Wangerooge kostenlos ?

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29 Dez 2014 16:26 #4 von Sebald
Hallo nochmal,

...weil die Betreiber dort kulant sind? Weil dort eben nur Fähren fahren? Weil Borkum zum Landkreis Leer gehört, und die anderen Inseln nicht?

Das wären so meine ersten Vermutungen, warum das bei den anderen Inseln möglich ist.

(Was mir noch einfällt: Du wolltest dich ja noch einmal hier im Forum vorstellen. Das wäre nett.)

Beste Grüße,
Sebald

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30 Dez 2014 08:07 #5 von Account auf eigenen Wunsch gelöscht
Kostenlose Beförderung

es gibt auch in Bayern Schiffahrten und Bergfahrten die nicht kostenlos befahren werden dürfen. Es handelt es sich dabei um Privatunternehmen, die dazu nicht verpflichtet sind. Selbst die Zugspitzbahn ist nicht kostenlos.In ganz Deutschland darf Bahn gefahren werden, eine tolle Sache.

Gibt schlimmeres!!!!!!!

Allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Dezember
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30 Dez 2014 11:05 #6 von Struppi
Hallo zusammen,

tja, ich sehe es wie Dezember... warum so ein Drängen auf ein "Recht", welches vermutlich gar keines ist?

Mit der Deutschen Bahn u. vielen öffentlichen Verkehrsbetrieben darf der gemeine Schwerbehinderte ja inzwischen bei Vorlegen des Ausweises u. der Wertmarke deutschlandweit kostenfrei in der II. Klasse reisen. Alles super und es klappt auch.

In Kiel zum Beispiel ist auch die Nutzung der Fördefähren darin inbegriffen. Dies gilt aber alles für öffentliche Träger, nicht für private.

Und meine ganz persönliche Meinung (obwohl selbst Rollifahrer und schwerstbehindert):

Man muss nicht jedes mal mit dem Kopf durch die Wand und man muss auch als Behinderter nicht jedes vermeintliche Recht einfordern - nur, weil es möglich erscheint. Als privater Unternehmer würde ich für den Transport Behinderter ebenfalls meinen Fahrpreis erheben - eben, weil es ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen mit Verantwortung für Mitarbeiter und weitere Kosten ist und nicht "die Wohlfahrt".

Gruß

Hannes
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30 Dez 2014 12:38 - 30 Dez 2014 12:46 #7 von matti
Hoho Struppi,

ob du da mit deiner Aussage - in Teilen - aber mal voll daneben liegst? ;)

Ein Nachteilsausgleich ist kein Geschenk der "Wohlfahrt"!

Wir wissen in diesem Fall nichts über den Begehrenden, nichts über die Art der Behinderung, nichts über anerkannte Merkzeichen.
Ob es sich bei diesem Unternehmen um öffentlichen Personennahverkehr handelt erschließt sich mir nicht.

Generell:

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten.

Im konkreten Fall würde ein Anspruch ausschließlich dann bestehen wenn die vorliegenden Bedingungen vorhanden, geprüft und anerkannt wären:

Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.


Handelt es sich um öffentlichen Personennahverkehr muss aber auch erwähnt werden, dass die Unternehmen dies nicht als Wohlfahrtsgeschenk leisten müssen. Die Einnahmeausfälle, die ihnen dadurch entstehen, werden ihnen erstattet. Bund und Länder wenden hierfür jährlich gut 400 Mio. Euro auf.

Du merkst sicher, dass ich mich vor allem an dem Wort "Wohlfahrt" stoße. Dies schürt doch genau die Resantiments (ich weiß das dies bei dir nicht der Fall ist!) von Menschen die auch nicht verstehen, warum ein Rollstuhlfahrer einen Behinderparkplatz benötigt.

Zudem glauben nicht wenige Menschen, dass man als behinderter Mensch Zuschüsse von allen Seiten bekommt. Der private Urlaub, die private Taxifahrt oder ein behindertengerechter Umbau des eigenen PKW pauschal bezuschußt oder gar vollständig übernommen werde. Das dem nicht so ist, brauche ich dir nicht zu erklären. Vielen Anderen musste ich dies aber schon!

Es gibt ja noch eine ganze Reighe weitere Nachteilsausgleiche:

- Steuerliche Erleichterungen,
- Parken (Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen)
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- Ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen oder
- im Arbeitsleben auch Zusatzurlaub und Kündigungsschutz.

Wenn man nicht als Beamter oder im offentlichen Dienst beschäftigt ist, ist ein Anspruch beispielsweise auf Zusatzurlaub und Kündigungsschutz ganz sicher kein Geschenk der Wohlfahrt. Es ist mitunter eine Notwendigkeit!

Ach ja. In der Praxis ist eine Freifahrt in der 2. Klasse (wie ich alleine diese Einteilung im Jahr 2014 hasse) quer durch Deutschland zwar möglich aber in der Regel gar nicht durchführbar. Für eine Fahrt beispielsweise von München nach Berlin dürften dann nur Nahverkehrszüge genutzt werden, die von Verkehrsverbund zu Verkehrrverbund übergehen. Dies bedeutet in der Praxis die Nutzung von "Bummelbahnen" die an jeder "Milchkanne" anhalten und zudem unzähliges Umsteigen. Fernverkehrszüge (beispielsweise ICE) unterliegen keiner Freifahrt (nur für Begleitpersonen).

Matti

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30 Dez 2014 12:46 #8 von Bubi-Nora
@ Struppi
Matti war schneller und dem ist fast nichts hinzuzufügen nur:

Wer nicht kämpft hat schon Verloren.

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30 Dez 2014 13:04 #9 von Struppi
Hallo,

natürlich sehe ich die gegebenen Grundlagen wie Du, nutze ich selbige ja auch. Das Wörtchen "Wohlfahrt" ist auch nicht sonderlich schlau gewählt.

Aaaaber: Ich kenne Behinderte, die einen Bedarf abfordern, der in keiner Form gerechtfertigt werden kann. Beispiel: Ich bestell' mal 500 Stk. Latexhandschuhe im Monat weil es von der Pflegepauschale abgegolten wird, egal, ob ich sie brauche - den Rest verschenke ich im Bekanntenkreis. Oder die Bezuschussung eines Pkw-Umbau für einen herausschwenkbaren Sitz für einen Menschen, der diesen Pkw nie nutzt und statt dessen einen Fahrdienst beansprucht.

Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

Dieses Verhalten ärgert mich - denn es treibt Beiträge hoch und verschlechtert das Image von Behinderten allgemein. Das übersteigerte Anspruchsdenken ("Das sind Leistungen, die mir zustehen!" - egal, ob genutzt oder nicht) kotzt mich einfach an und macht mich über alle Maßen wütend.

Das hat auch nichts mit "Wer nicht kämpft..." zu tun (habe lange selbst für meine Inkoversorgung u.a. Dinge kämpfen müssen und tue es bis heute) sondern einer "Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand"-Haltung.

Hoffe, ich konnte meinen Standpunkt etwas verdeutlichen.

Gruß

Hannes

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30 Dez 2014 14:27 #10 von matti
Hallo Struppi,

ich wollte dir ja auch nichts, aber ich denke dies weißt du sowieso.

Ich stimme dir in deinen letzten Aussagen auch zu. Eine Mitnahmementalität ist nicht selten.

Wir diskutieren hier im Forum ja zumeist über das Thema der Unterversorgung. Überversorgung gibt es natürlich ebenfalls.

Ohne jetzt jemanden zu Nahe ( ;) ) zu treten, kenne ich dies sogar aus meinem unmittelbaren Bekanntenkreis. Ein E-Rolli mit elektrischer Sitzhöhenverstellung und elekrtisch verstellbaren Fussstützen, inkl. Recarositz für über 13000 Euro, obwohl man sogar im Stande ist zu laufen und völlig frei sitzen kann. Klar überversorgt! und dies hat mein Bekannter am Stand des Herstellers auch in sehr drastischen Worten auf der Rehacare gesagt bekommen. Die Mitarbeiter kämpfen sich nämlich einen Wolf für Menschen die diese Aussattung wirklich benötigen würden. Nun gut, ob dies nun die Schuld meines Bekannten ist...

Ein anderer Bekannter hat seit Jahren einen E-Rolli im Keller stehen, fährt damit keinen Meter, leiht diesen dann ab und zu einmal einer gemeinsamen Bekannten aus, wenn ihr Rollstuhl einen Defekt hat. Alle ein bis zwei Jahre bekommt der Rolli aber neue Reifen, weil die auch vom Rumstehen kaputt gehen. Die jährliche Wartung wird natürlich auch durchgeführt und die ist nicht billig.

Zum eigentlichen Thema:

Soweit ich dies recherchieren konnte gehört die Fährfahrt zum Verkehrsverbund Niedersachsen/ Bremen. Zumindest gibt es in der Fahrplanauskunft dieses Verkehrsverbandes diese Nutzungsmöglichkeit.





Matti
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