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Überprüfung meiner Inkontinenz durch die DAK (!)

29 Jun 2016 05:40 #21 von tigerschnegel
@Horsty

Ohje! Jetzt habe ich Dir eine Antwort geschrieben und plötzlich war alles verschwunden. Mir wurde angezeigt: Sie haben Informationen aus einer älteren Sitzung eingegeben, überprüfen Sie Ihre Angaben... Versteh ich nicht. Dann muss ich jetzt versuchen, meine Antwort in etwa zu rekonstruieren.
LG
Verena

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29 Jun 2016 05:47 #22 von Horsty
Hallo Vera,

da ich gerade sehe, dass du auch online bist, möchte ich noch etwas ergänzen.
Falls dir ein Arzt – egal welche Fachrichtung- in deiner näheren Umgebung bekannt ist, der selbst hinsichtlich der Inkontinenz hat oder deren Angehörige bzw. andere Patienten, wäre es sinnvoll dort mit deinen Unterlagen (Befunde von den Kliniken etc.) vorzusprechen. Sicherlich hat man dort ein besseres Verständnis.

Es grüßt Horsty

Leider kann ich nur noch einige Minuten online sein - die Pflicht ruft. Melde mich dann später - ganz gewiss!

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30 Jun 2016 12:22 #23 von tigerschnegel
@Horsty

Und weiter geht´s :

Hallo, lieber Horsty,

vielen lieben Dank für Deine beiden Antworten! Ich habe im Forum ja länger nichts mehr von Dir gehört/gelesen, was aber auch daran liegen kann, dass ich selbst nicht immer im Forum anwesend war, weil ich ja auch noch viele andere Baustellen habe.

Gestern hatte ich Dir ja schon einmal geantwortet, leider ist dann mein Text aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen kurz vor dem Absenden verschwunden.
Jetzt will ich versuchen, meine gestrigen Gedanken zu rekonstruieren.

Du hast Recht, ich habe mir zum damaligen Zeitpunkt noch völlig unwissend und unvorbereitet mein erstes "Windelrezept" ausstellen lassen. Das wird mir kein zweites Mal passieren! Ich denke, dass mein Hausarzt noch weniger Ahnung von solchen Verordnungen hat als mein einer Urologe, deshalb werde ich jetzt versuchen, über den Urologen ein aut idem Rezept zu bekommen, womit mir genau die Pants verordnet werden, die sich für mich als die "tragbarsten" erwiesen haben.

Leider leide ich immer noch sehr unter meiner Inkontinenz, auch wenn ich jetzt schon seit letztem Oktober Windelträgerin bin. Leider läuft bei mir auch bei dem für mich besten Modell immer mal seitlich etwas Urin im Schritt heraus, was evt. auch etwas mit meinem Beckenschiefstand und meiner Beinlängendifferenz zu tun hat. Erwischt es mich beim Stehen oder Gehen, stütze ich mich fest auf meine beiden Krücken und hebe dann das linke Bein etwas an - aber mache das mal in der Öffentlichkeit... :silly:

Danke, dass Du mich motiviert hast, weiter zu kämpfen - ab und zu möchte ich wirklich einfach alles hinschmeissen, aber ich werde jetzt weitermachen, um endlich das bezahlt zu bekommen, was mir zusteht. (Die Kasse wird von mir auch noch eine genaue Kostenaufstellung der letzten 9 Monate bekommen, alles, was ich bisher in punkto Inkontinenz selbst finanziert habe, möchte ich selbstverständlich zurückerstattet bekommen!)

Ich grüße Dich herzlich
Verena

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30 Jun 2016 13:48 #24 von tigerschnegel
Ihr Lieben,

soeben habe ich folgendes verfasst:


Sehr geehrte Frau xxx (dies ist die zuständige Sachbearbeiterin beim für mich zuständigen Hilfsmittel-Kompetenzzentrum der DAK)


leider kann ich mich erst jetzt wieder weiter darum kümmern, endlich die für mich passende Inkontinenzversorgung finanziert zu bekommen.


Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass ich dieses Jahr seit 50 (!) Jahren schwerst geschädigte Rheumapatientin bin, jeder einzelne Tag mit meinen zahlreichen körperlichen Schäden kostet mich unvorstellbar viel Kraft.


Ich verstehe in keinster Weise, warum Ihre Arztanfrage von den beiden genanten Doktores nicht beantwortet werden konnte! Ich gehe ja nicht jedes Quartal erneut zu meinem Urologen, da sich an der Diagnose ja nichts geändert hat. Um den Termin bei Dr. Otto am 4. November 2016 zu bekommen, musste ich fast ganze DREI Monate warten! Einen Termin bei Dr. Leppin habe ich auch noch nie wesentlich schneller bekommen.


Meine Diagnose bezüglich meiner Inkontinenz lautet:

N31.- Neuromuskuläre Dysfunktion der Harnblase, anderenorts nicht klassifiziert
Harnblase Neurogene Harnblasenatrophie N31.9

(Dies war auf der Hilfsmittel-Verordnung vermerkt, welche ich Anfang 2016 an das Medi-Center Mittelrhein weitergeleitet hatte.)


Um es etwas näher zu erläutern:

Ich habe durch meine Grunderkrankung rheumatoide Arthritis eine hochgradige cervikale Myelopathie im Bereich des 2. und 3. sowie im Bereich des 4. und 5. Halswirbels erlitten. Mein Rückenmark war auf eine Breite von nur noch 3 Millimeter in diesen genannten Bereichen zusammengequetscht worden. Dadurch wurde ich vollständig harninkontinent und teilweise stuhlinkontinent. Ich leide extrem unter diesen ekelerregenden Schädigungen! Eine Rückenmarksschädigung ist leider immer irreparabel. Ich musste mich im April 2014 einer sehr schweren HWS-OP unterziehen, ich bekam ein riesiges Schrauben/Stabsystem implantiert. Der Operateur sagte mir vorher, dass die Inkontinenz und die Tetraspastik aller Voraussicht nach auch nach der OP bleiben würden. Es sollte mit der OP nur Schlimmeres verhindert werden, nämlich eine Querschnittlähmung vom 2. Halswirbel an abwärts. Leider hat sich die Inkontinenz aber letztes Jahr auch noch weiter verschlimmert, davon war vor der OP nicht die Rede gewesen.


Ich werde mir jetzt von Herrn Dr. Leppin ein aut idem Rezept für eine angemessene Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten ausstellen lassen. Es kann natürlich wieder eine Weile dauern, bis ich den Arzt zu sprechen bekomme. Ich werde der DAK in jedem Fall eine genaue Aufstellung aller mir bisher entstandenen Kosten seit November 2016 zukommen lassen, natürlich mit dem Bitte um Rückerstattung.


Mit freundlichen Grüßen


Verena xxx

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30 Jun 2016 16:02 #25 von Bernhardine
Liebe Verena,
habe dein Schreiben gerade gelesen, du hast Fehler mit den Daten gemacht, die zu Mißverständnissen bei der Sachbearbeiterin führen werden. Du meinst wahrscheinlich bei deinem Arztbesuch den 4. November letzten Jahres, also 2015. Und genauso hast du im letzten Satz noch einmal November 2016 statt 2015 geschrieben.
Ansonsten hoffe ich , dass die Sachbearbeiterin sich deine ausführliche Schilderung durchliest und nicht nur abhakt.... leider geht es fast immer nur nach Schema F.
Ich drücke dir die Daumen, dass du zu deinem Recht kommst!

In "meiner" Selbsthilfegruppe hier vor Ort werden wir zum nächsten Treffen eine Kontinenzberaterin einladen, die uns mal die verschiedenen aufsaugenden Mittel von verschiedenen Herstellern vorstellt, damit die mühsame Suche für die Gruppenmitglieder leichter wird, die nicht so fit sind mit Computer u.ä. und sich selber alle Infos einholen können. Leider ist die Information durch Ärzte und Krankenhäuser fast immer nicht-existent!

Liebe Grüße

Bernhardine

Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten , weitergehen !
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30 Jun 2016 17:23 #26 von tigerschnegel
Liebe Bernhardine,
vielen Dank für Deinen Kommentar! Ja, jetzt habe ich es auch gemerkt, dass ich ganz unten November 2016 statt November 2015 geschrieben habe... naja, die Dame wird merken, dass wir ja noch gar nicht November 2016 haben. ... Rechtsverbindlich war sowieso nichts in dem Schreiben, wenn ich meine "Klageschrift" einreichen werde, werden alle Daten selbstverständlich korrekt sein! :-)

Ich finde es prima, dass ihr bei Dir vor Ort eine Selbsthilfegruppe ins Leben gerufen habt, gerade auch, wie Du ja auch schreibst, für diejenigen, die nicht selbst über PC recherchieren können. Könnte man den Vortrag der Inko-Beraterin nicht filmen oder transkribieren? Mich würde so ein Vortrag natürlich auch mal interessieren!

Für heute liebe Grüße
von Verena

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30 Jun 2016 21:44 #27 von Bernhardine
Hallo Verena,

ich weiß nicht, ob ich das Treffen mit dem Vortrag filmen sollte - es gibt in der Gruppe immer wieder Teilnehmer, denen es sicher nicht recht wäre.
Und ob es der Beraterin recht wäre, kann ich auch nicht sagen.
Aber ich werde mich bemühen, hier mal einen Bericht über dieses Treffen zu schreiben.

Es ist immer wieder überraschend, wie wenig Ahnung viele Betroffene haben, wie oft Scham sie davon abhält, zum Arzt zu gehen. Und es ist schön, dass sie dann in der Gruppe merken, dass es auch andere gibt, die ähnliche Probleme gibt und dass es oft sogar einfache Lösungen gibt.
Und ich glaube, dadurch, dass es in unserer Gruppe einige gibt, die wirklich viel mitgemacht haben und trotzdem positiv eingestellt durchs Leben gehen, machen wir vielen Mut. Ist eine tolle Sache und ich freue mich immer auf die Treffen.

Einen schönen Abend noch!

Liebe Grüße aus dem Herzen des Ruhrgebietes,

Bernhardine

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30 Jun 2016 22:36 #28 von tigerschnegel
Hallo Bernhardine,

ein schriftlicher Bericht Eures nächsten Treffens wäre natürlich auch OK, natürlich kann ich verstehen, dass eine Filmaufnahme sicher nicht allen recht wäre. Ist ja auch ein intimes und sehr sensibles Thema.

Ich denke, jeder Betroffene braucht eine Anlaufzeit, bis er/sie über die Inkontinenz sprechen kann. (Ich war da keine Ausnahme! :-) )

Ich grüße Dich aus dem Westerwald!

Verena

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30 Jun 2016 23:37 #29 von Horsty
Hallo Verena,
es ist gut, dass du nicht aufgeben willst.

Ich selbst würde aus zweckdienlichen Gründen etwas modifizierter herangehen.

Anfänglich muss zunächst, wie schon beschrieben, ein gültiges Rezept der Krankenkasse vorgelegt werden. Hier musste ich auch erhebliche Widerstände überwinden, denn viele Ärzte waren /sind der irrigen Meinung, dass auch die Hilfsmittel ihr Kontingent belasten. Es hat sich bewährt bereits mit der Sprechstundenhilfe die einzelnen Fakten durchzugehen, weil sicherlich das Honorar des Arztes für diese Tätigkeit nicht sehr hoch sein dürfte. Es sollte dabei aber nicht „zu dick“ aufgetragen werden, sondern anhand der Befunde und des eigenen Empfinden ein wirklichkeitsnahes Bild aufgezeigt werden. Also, das was medizinisch notwendig ist.
Der Betroffenen muss nicht unbedingt, die Hilfsmittel, die der Arzt verschreibt dulden, sondern die Hilfsmittel, die sich nach dem Ausprobieren als geeignet herausgestellt haben. Diesen Schritt hast du bereits getan, sodass damit die Voraussetzung für ein sinnvolles Rezept gegeben ist.

Vordergründig würde ich nicht unbedingt die finanzielle Forderung sehen, sondern ein für mich akzeptables Hilfsmittel, das mir ermöglicht einen einigermaßen geregelten Alltag zu überstehen, auch wenn es mit einigen Schwierigkeiten und Einschränkungen verbunden ist.
Erst nach Ablehnung durch die Krankenkasse erfolgt zunächst der Widerspruch deinerseits innerhalb eines Monats nach Eingang der Ablehnung. Der Gang zum Sozialgericht steht dann noch lange nicht an.
Folgende Argumente sollten im Widerspruch, der per Einschreiben mit Rückschein zuzusenden ist, enthalten sein:
Hinweis auf die Rechte als Versicherter entsprechend des SGB.
Genaue Begründung, warum unbedingt dieses Hilfsmittel erforderlich ist.
Begründung, warum vom Leistungserbringer (Lieferanten) die Hilfsmittel unzureichend sind (Qualität, technische Eigenschaften, Menge etc.)
Hinweis, dass es sich nicht um „Sonderwünsche“ nach § 33 Abs.6 SGB V handelt
Hinweis auf die vertragsgemäßen Bindungen die der Leistungserbringer gegenüber der Krankasse zu erfüllen hat.
Hinweis, dass es sich nicht um ein Hilfsmittel handelt, das über das Maß des Notwendigen überschreitet; §33 Abs.1 SGB V
Eine zumutbare Frist zur Beantwortung setzen.

Betrachte aber alles als meine persönliche Auffassung, die Entscheidung musst du selbst treffen, zumal die Umstände oft unterschiedlich sind. So hat z.B. der Mitarbeiter der Krankenkasse einen ungünstigen Tag oder soeben die Order zur strengsten Sparsamkeit bekam (man bedenke, dass die Versorgung mit saugenden Inkontinenzprodukten lediglich bei ca. 0,3 % der Gesamtausgaben liegt).
Es entsteht aber der Eindruck, dass es eine bewährte Taktik der Krankenkasse ist, denn der Widerstand der Patienten ist verschwindend gering. So sind nur wenige Klagen beim Sozialgerichten bekannt, bei der es um saugende Inkontinenzhilfsmittel geht. Diese sollen wohlmöglich so gering sein, dass die Prozesskosten niedriger seien als die Gewinne, die man bei der Ablehnung erzielt.

Viel Erfolg und Kraft beim Nichtaufgeben wünscht Dir

Horsty
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01 Jul 2016 13:02 #30 von tigerschnegel
Lieber Horsty,

vielen Dank für Deine Ausführungen!

Sehr interessant finde ich, dass es bisher nur sehr wenige Klagen beim Sozialgericht gibt, die im Zusammenhang mit einer angemessenen Inkontinenzversorgung stehen.

Was ich dem Arzt dann auch noch mal mitteilen sollte, ist, wie Du oben schreibst, die Tatsache, dass Hilfsmittelverordnungen nicht das Budget der Ärzte belasten.

Was ich mich gerade jetzt noch frage: Soll ich mir zuerst das für mich korrekte Rezept besorgen oder zuerst der Kasse per Einschreiben usw. meine Wünsche gut begründet mitteilen.

Denn: Wenn ich das korrekte Rezept bekäme: Könnte ich dieses denn einfach irgendwo einlösen? Ich kann das Rezept ja wohl nicht der Kasse schicken und wohl auch nicht dem Medi-Center Mittelrhein, welches mein von der Kasse vorgegebener Versorger ist.

Vielleicht sollte ich beides gleichzeitig angehen - den Arzt um das korrekte Rezept bitten und der Kasse meine gut begründeten Wünsche mitteilen.

Ich werde Euch alle auf dem Laufenden halten!

Ich grüße Dich herzlich!
Verena

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