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Behindertenparkplatz BG Krankenhaus

02 Apr 2016 13:28 #1 von Bubi-Nora
Dann und wann fahre ich einen Mietwagen, so auch vor 1 Woche. Der Mietwagen ist mit Werbung. ( Taxi - Mietwagen - Krankenfahrten ) dann Telefon, Ort usw.

Ich brachte einen Querschnittsgelähmten in das Querschnittsgelähmten-Zentrum der BG Klinik. Schon an der Einfahrt Schranke gab es Probleme, der
Sehr wichtige Schrankenwärter meinte, das ich nach dem Aussteigen das Gelände am Querschnittsgelähmten- Zentrum verlassen müsse,
Nach Vorzeigen des Blauen Parkausweises meinte der ( ................... ) Ihr Beifahrer fährt ja nicht, ich sei ja nur Taxi Fahrer und dürfte da nicht Parken.

Nach einer Kurzen Fahrtstrecke waren wir am Eingang des Querschnittsgelähmten-Zentrum, Ich hatte noch nicht mal den Rolli aus dem Wagen kam der nächste Sehr wichtige Parkplatzwächter an und Blubberte mich voll. Ich nachdem ich meinen Fahrgast aus dem Wagen hatte, legte ich den Blauen Parkausweis gut sichtbar auf das Armaturen Brett.

Ich stellte dann den Wagen auf einen freien an Behinderten Parkplatz gekennzeichneten Platz weil ich warten mußte.

Der sehr wichtige und gut gebildete Parkplatzwächter Belästigte einen in der Wartezeit mehrfach. So wollte er den Namen des Behinderten wissen dessen Nennung ich verweigerte. ( Anmerkung: Warum steht auf dem Parkausweis auf der Vorderseite kein Name , ich würde sagen Datenschutz.

Auch eine Frau H, von der Verwaltung kennt anscheinend nicht die Gesetzlichen Vorschriften, denn auch Sie war der Meinung das NUR der Ausweisinhaber auf diese Behinderten Parkplätze Parken darf.

Ich habe den Wichtigen Parkplatzwächter folgendes erklärt.
Da ist der Ausweiss, dann schreiben Sie mein Kennzeichen auf und erstatten Anzeige.

Zwischen den Belästigungen des Parkplatzwächter hatte ich das Zuständige Ordnungsamt angerufen und ein Netter Mitarbeiter meinte:
Was will der überhaupt von ihnen, Ihr Fahrgast hat die Parkberechtigung und somit dürfen sie auf den Behinderten Parkplatz Parken.


Der Belästiger brachte mir dann die Hausordnung! unter Punkt 12 Steht :
Für querschnittgelähmte Patienten stehen vor dem Querschnittsgelähmten-Zentrum gesonderte Parkplätze zur Verfügung.
[/u]

Beim ADAC - Barrierefrei mobil kann man lesen:

Nicht nur der Ausweisinhaber darf den Behindertenparkplatz nutzen, sondern auch Personen die den Ausweisinhaber befördern

Weiter steht da :
Der Blaue EU_Parkausweis ist nicht Fahrzeuggebunden.

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02 Apr 2016 15:38 - 02 Apr 2016 15:52 #2 von matti
Hallo Bubi-Nora,

ich stimme dir in allen Punkten zu. Der blaue Parkausweis ist nicht fahrzeuggebunden und der Ausweisinhaber muss weder Fahrzeughalter noch Fahrzeugführer sein. Er muss nur damit transportiert worden sein.

Wird der Parkausweis durch eine dritte Person verwendet, ohne das der Ausweisinhaber befördert wurde (es soll auch schon Fälle gegeben haben, wo der Ausweisinhaber seit Jahren bereits verstorben war) ist dies im Übrigen keine Ordnungswiedrigkeit, sondern eine Straftat. Dies fällt in dem Bereich Urkundenfälschung (vergleichbar wie die Benutzung des Personalausweises einer anderen Person) und kann bis zum Entzug des Parkausweises für den Ausweisinhaber und des Führerscheins beim Missbrauchenden führen.

Allerdings gibt es einen Punkt, der dieses ganze Theater erklären könnte (traurig genug wäre es): Es handelt sich schlichtweg um ein Privatgründstück! Darauf hat der Eigentümer Hausrecht. Dies gilt auch beispielsweise auf Supermarktparkplätzen, die sich fast immer auf privaten Grund befinden. Da habe ich mich auch schon mehr als einmal über unberechtigt Parkende aufgeregt. Im Prinzip (traurig und asozial genug) haben sie aber recht. Sie sind nur eben nicht der Empfehlung gefolgt. Es kommt sogar noch schlimmer. Selbst wenn ein offizielles Schild den Parkplatz als Behinderparplatz ausweist, hat dies mit der StVO auf privaten Grund nichts zu tun. Es ist ebenso eine Empfehlung wie es sich auch bei Frauenparkplätzen um eine solche handelt. Die gibt es nämlich laut StVO nicht.

Gruß

Matti

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02 Apr 2016 21:23 #3 von Bubi-Nora
Hallo Matti,

1. Das der Missbrauch des Blauen Parkausweises mit Richtigen Geld Bußen bestraft wird finde ich Richtig.

2. Ich sollte, durfte da nicht Parken aus den einzigen Grund das ich Fahrzeugführer einer Taxi ( stimmt nicht es war ein Mietwagen ) war.

3. Damit werde ich, unser Berufstand Diskriminiert, denn andere Schwerbehinderten durften da Parken.
3a. Man beachte die Hausordnung Punkt 12.

4. Das war ein BG Krankenhaus und was ist die BG Rechtlich gesehen?

5. Die Parkplätze z.b. Dollart Center in Emden, ist Privat Grund, wird aber von der Stadt Emden Bewirtschaftet. d.h. Falschparker bekommen von der Stadt Emden ein Ticket über XX Euro.

6. Die Auskunft ob der Parkplatz auch von der Stadt Bewirtschaftet wird, wurde mit den hinweis auf Datenschutz verweigert.

7. Nirgends ist ein Schild das Taxi und Mietwagen ( mit Fahrgast - Blauer Parkschein ) nicht auf den Behinderten Parkplatz Parken dürfen.

8. Zu guter letzt bin ich gespannt ob da noch etwas kommt. ( ich hoffe es )

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12 Apr 2016 12:48 #4 von Bubi-Nora
Hallo Matti, hast du den Blauen Parkausweis ?

Mit der Ausstellung des Blauen Parkausweises gibt es so ein Beiblatt ( Genehmigungsurkunde ) und da soll ganz oben stehen das auch Fahrer die den Behinderten fahren auf den Behindertenparkplatz parken dürfen wenn der Behinderte befördert wird.

Von so einer Genehmigung brauchte ich eine Kopie ( natürlich ohne Namen-Wohnort usw. ).

Es kann nicht sein das wenn man an der Klinik ankommt noch nicht mal ohne Belästigung des Parkplatzwächter den Behinderten aus dem Wagen helfen kann und als Fahrer sehe ich es so das ich den Behinderten in die Klinik schiebe ( da wo er hin muss ) und nicht die Ehefrau die auch nicht die jüngste ist.

Gruß
Dietmar

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12 Apr 2016 14:30 - 12 Apr 2016 14:55 #5 von matti
Hallo Dietmar,

ich habe so eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen.

Als erstes ist da zu lesen:

Musterschutz gem. Urheberrechtsgesetz. Nachdruck, Nachahmung, Kopieren und elektronische Speicherung verboten!

Die Ausnahmegenehmigung ist personengebunden.

Zu lesen ist:

Personalien mit Name und Adresse...

und dem / der jeweils befördernde -n Fahrzeugführer - in der vorgenannten Person wird aufgrund des § 46 StVO die Genehmigung erteilt, mit einem Kraftfahrzeug...

es folgt eine Aufzählung der Ausnahmen (siehe Aufzählung hier)

Diese Aufzählung wird mit dem Satz:

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

abgeschlossen.

Eine Kopie kann ich dir nicht erstellen, weil ja verboten. Ein Bild des Textes der Ausnahmegenehmigung stelle ich dir zur Verfügung.




Ich glaube das du dich da insgesamt verrennst. Zum Thema Privatgrundstück hatte ich ja schon etwas geschrieben. Es ist für mich als Berechtigter auch nicht nachvollziehbar, warum ein Taxi oder auch ein Mietwagen einen barrierefreien Parkplatz wärend des gesamten Aufenthaltes des Fahrgastes "blockiert". Ein- und Ausladen, keine Frage. Dies wurde dir ja auch durch das Öffnen der Schranke gewährt. Aber Parken wärend des gesamten Aufenthaltes? Worin besteht die Notwendigkeit? Dort wird doch mit Sicherheit den ganzen Tag von Beförderungsunternehmen angefahren. Hätte der Selbstfahrer ja so gut wie nie eine Chance auf einen seinen besonderen Bedürfnissen gerecht werdenden Parkplatz (im Gegensatz zu dir, der sein Fahrzeug ja nach dem Ausladen umsetzen könnte).

Es steht in der Genehmigung nämlich auch:

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

[/b]


Gruß

Matti
Anhang:

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12 Apr 2016 18:46 #6 von Bubi-Nora
Hallo Matti, erst einmal Danke für die Kopie.

1. Sicher wird das Krankenhaus von den örtlichen Taxiunternehmen ständig angefahren.
2. Ich bin von Auswärts, 270 Km einfache Entfernung
3. Der erste teil deiner Kopie betrifft aber nicht die Fläche mit den Parkplatz Rollstuhlsymbol
4. Der Gesetzgeber sagt/schreibt das der Parkberechtige nicht mit seinen Auto fahren muss auch nicht der Fahrer sein muss um die Parkerleichterung zu nutzen.
5. Andere Fahrzeugfüher die einen Behinderten mit Parkausweis da hinbrachten konnten ohne Belästigung des Parkplatzwächter da stehen.
6. Wie schon geschrieben steht in der Hausordnung unter Punkt 12 Steht :
Für querschnittgelähmte Patienten stehen vor dem Querschnittsgelähmten-Zentrum gesonderte Parkplätze zur Verfügung.

7. Warum dürfen Mietwagen die mit Werbung : Taxi und Mietwagen usw. da nicht parken obwohl die Voraussetzungen da sind

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12 Apr 2016 21:34 #7 von Jens Schriever ✝
Hallo Bubi – Nora

Sicher hast du recht, das der Parkausweis nicht KFZ gebunden ist. Denn noch kann ich den Parkplatzwächter verstehen. Auf dem Gelände stehen nur eine begrenzte Anzahl an Behinderten Parkplätzen zur Verfügung, und wenn alle Taxi und Mietwagen dort Parken würden, währe für Selbstfahrer kein Platz mehr da. Ich sehe das nicht als Diskriminierung deines Berufsstandes. Zum Ein und Aussteigen, so wie das reinbringen der Patienten kann da geparkt werden. Aber warum muss der Platz beim warten blockiert werden? Als nicht Rollstuhlfahrer sollte das umparken doch kein Problem sein. So ist der Parkplatz für den nächsten frei. Wo sollen Selbstfahrer Parken, wenn alle Plätze besetzt sind?


Gruß Jens

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12 Apr 2016 22:24 #8 von Bubi-Nora
Hallo Jens,

schau mal bei meinen Beitrag ( über dir) unter Punkt 5
Ich selber könnte die Strecke von den Parkplätzen nicht laufen.

In der ganzen Wartezeit war kein querschnittgelähmter selber mit dem PKW vorgefahren. Das Ordnungsamt sagte mir heute morgen: Es ist sehr selten das ein querschnittgelähmter selber Auto Fährt.

Ich mache hier im Kreis Krankentransporte - Behinderten Transport und bisher habe ich in 2 Jahren nur 1 querschnittgelähmten mit einen umgebauten PKW gesehen der selber PKW fuhr.

Der "Nette Herr" an der Schranke meinte ja: Sie sind ja nur der Taxi Fahrer und müssen dann Außerhalb Parken.

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12 Apr 2016 23:18 - 13 Apr 2016 00:18 #9 von matti
Sorry Dietmar,

aber so langsam schreibst du wirklich unsinn.

1. Hast du dich auf einem Privatgrundstück befunden! Eine Schranke zum Einlass und eine Hausordnung die das Parken regelt deuten wohl eindeutig darauf hin und lassen doch sehr deutlich ersehen wer die Regeln bestimmt.

Da kann deine schon fast eselhafte Beharrlichkeit dich im Recht zu fühlen nichts dran ändern. Auf meinem Grundstück stelle ich auch die Regeln auf!

2. waren andere Fahrzeugführer wahrscheinlich keine Gewerbetreibenden (oder im Auftrag des Gewerbetreibenden). Alleine dies macht doch schon einmal einen Unterschied aus. Dies speziellen Parkplätze sind doch keine unendgeltlichen Stellflächen für die Taxiunternehmen der Republik.

3. Wenn du aufgrund deiner eigenen Gehbehinderung keine Ausnahmegenehmigung hast, hast du entweder versäumt eine solche zu beantragen, oder deine Gehbehinderung ist nicht so stark ausgeprägt das sie eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen würde. Zumindest dürftest du über keine aussergewöhnliche Gehbehinderung verfügen und nur diese (bis auf wenige andere Ausnahmen) ist die Grundlage. Die subjektive Selbsteinschätzung du könntest den Weg vom "normalen" Parkplatz nicht bewältigen, rechtfertigt dir ja auch auf allen anderen öffentlichen Behindertenparplätzen nicht die Nutzung.

4. Hast du ein mehr als seltsames Bild von Menschen mit Behinderung. Es gibt Tausende von Querschnittgelähmten die selbst Auto fahren. Ganze Industriezweige haben sich auf den barrierefreien Umbau (Selbstfahrer!) von PKW´s spezialisiert. Warum dies nicht noch wesentlich mehr sind, liegt selten an der Behinderung, sondern an den enormen Kosten der Anschaffung. Man kann ohne Arme und Beine Auto fahren, technisch überhaupt kein Problem.

Du schreibst, dass du erst nach dem Ein- und Ausladen dich auf einen Behindertenparkplatz gestellt hast. Die Antwort die ich dir darauf geben würde, hat dir Jens schon gegeben.

Mit unverständlichen Grüßen

Matti

Was hast du den für ein Bild von Querschnittgelähmten? Die hängen nicht alle sabernd in ihren Pflegebetten, sondern sind nicht selten voll berufstätig, haben Familien und Kinder.

Entschuldige, wenn ich vielleicht jetzt ein wenig scharf und vielleicht auch überzogen antworte. Gegen solche Einschätzungen und Aussagen gegenüber Menschen mit Behinderung kämpfe ich seid über zehn Jahren. Da läuft mir leider die Galle über, wenn ich solchen Schmarn (bezogen auf die Anzahl der selbst fahrenden Querschnittgelähmten) lese. Wir sind in der Regel keine hilflosen Opfer und möchten auch nicht so beschrieben und gesehen werden.

Seit Jahrzehnten ist es üblich gewesen (und teilweise auch heute noch), Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen in Anstalten und Heimen, Sonderschulen und Werkstätten unterzubringen, sodass Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen im Alltag keinen Kontakt miteinander hatten. Dadurch wussten viele Leute wenig über Behinderung und Krankheit, und das Wenige waren vor allem negative Dinge. Traurig, dass sich diese Denkweise noch immer hält (sogar in Ordnungsämtern).

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13 Apr 2016 07:26 #10 von Sebald
Guten Morgen Matti,

dein Denkanstoß betreffs der Mobilität von Querschnittgelähmten ist verständlich.

Er müsste sich aber weniger an Bubi-Nora/Dietmar als vielmehr an das Ordnungsamt der Stadt Emden richten. Jedenfalls kam von da ja die Aussage. - Aber stimmt schon, Dietmar hat sich diese zu eigen gemacht.

In der Sache selbst sind deine Argumente natürlich total einleuchtend. (Aus Gesprächen mit Bekannten, die mit dem Thema Behinderung jetzt nicht sooo viel zu tun haben, weiß ich allerdings, das Schwerbehinderung ziemlich oft mit absoluter Parkerlaubnis gleichgesetzt wird....)

Beste Grüße,
Sebald

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