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Die orange Parkerleichterung für Behinderte

17 Nov 2016 20:26 - 17 Nov 2016 20:27 #1 von Jens Schriever ✝
Hallo

Den Blauen Parkausweis für Schwerbehinderte kennt wohl fast jeder. Seit geraumer Zeit gibt es einen zweiten Ausweis mit Sonderrechte beim parken, die orange Parkerleichterung für Behinderte. Dieser gilt Deutschland weit. Alles zu diesen Ausweis findet ihr Hier: mobilista.eu/409/orange-parkerleichterun...echte-und-pflichten/


Gruß Jens
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07 Jun 2017 21:59 #2 von Habedieehre
Hallo liebe Mitglieder ,
Bin neu hier und würde mich gern über Erfahrungen mit dem Antrag Orangenen Parkausweis austauschen.
Zunächst die Frage kann man sich hier offen darüber austauschen ohne das der Medizinische Dienst mithört?
Auch weis ich nicht wie alles hier funktioniert und benötige dafür sicherlich Eure Hilfe.
Vorerst die Frage besteht allgemeines Interesse
Gruß Habedieehre

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07 Jun 2017 23:32 #3 von Habedieehre
Was habt ihr liebe Mitglieder für Erfahrungen gemacht bei der Beantragung von Parkerleichterungen?

Ich habe ein Kolostoma entständig und leide zuzüglich an einer Durchlaufinkontinez nach vermutlich einem Fehler bei einer OP.Ich habe durch zwei Instanzen geklagt,das Bundessozialgericht wurde mir verwehrt.Das ganze ging 3 Jahre.Habe jetzt Frau Merkel und weitere10 Politische Persönlichkeiten gebeten mich zu unterstützen .Wie sie mir alle samt mitteilen haben Sie großes Verständniss für meine Situation ,könnten aber nichts machen.Die Gesätze wären nicht auf meiner Seite.
Wenn ich mir einen zweiten Beutel anoperieren lasse würde ich sofort die orangene Parkerleichterung erhalten..Da ich über ein Urinalkondom ableite erhalte ich keine Erleichterung dies zählt nicht als künstliche Ableitung

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08 Jun 2017 07:57 - 08 Jun 2017 08:04 #4 von Sebald
Guten Morgen,

ich habe deine beiden Beiträge gelesen und antworte hier auf beide: Was die orange Parkerleichterung ist, darauf hat Jens ja den Link gesetzt (s.o.).

Im Freistaat Bayern gilt m.W. auch noch die Sonderregelung, dass dieser Parkausweis zum Parken auf Behindertenplätzen berechtigt, also der 'blauen' Erleichterung nahezu komplett gleich gestellt ist.

Dementsprechend hoch sind die Hürden. Was bedeutet - so die eigene, bayerische Erfahrung -, dass das Versorgungsamt ganz auf die wortwörtliche Erfüllung der Voraussetzungen pocht: Eine Doppelinkontinenz zu haben und das Merkzeichen G, das reicht nicht aus. Es muss genau (!) die Diagnose Morbus Crohn oder Colitis-Ulcera sein. Nichts ähnliches bzw. von den Auswirkungen her vergleichbares. Ebenso gilt das für eine eventuell vorhandene Gehbehinderung. Es müssen eben die Merkzeichen G und B zusammen (!) vorliegen.

Wenn du in deinem anderen Beitrag schreibst, bei einem zweiten Stoma würdest du diese Parkerleichterung bekommen, dann muss das nicht unbedingt zutreffen: Das würde erst klappen, wenn auch ein Schwerbehinderungsgrad von 70 und eine Gehbehinderung vorliegen. Sprich: Bist du noch (halbwegs) gut zu Fuß, kannst du die Sache vergessen.

Angeblich ist aber eine Überarbeitung bzw. Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen im Gespräch. Ich habe davon letztes Jahr gesprächsweise vom VDK gehört. Kann aber auch ein 'Gerücht' sein.

Beste Grüße,
Sebald

P.S.
Dass der Medizinische Dienst hier "mithört", kannst du ausschließen. Erstens kann der nur mitlesen. Wenn überhaupt. Zweitens ist der für die Krankenkassen zuständig und nicht für das Versorgungamt. Und drittens hätte der für sowas - also das Mitlesen - überhaupt keine Zeit.

Und nochwas:

Das Anschreiben von "wichtige Personen des politischen Lebens " halte ich ja nicht für sooo sinnvoll. Was sollen die denn machen? Persönlich speziell den einen, mit deinem Fall befassten Mitarbeiter des Versorgungsamtes raussuchen & anrufen? Das geht eher nicht. Und so haben die Angeschriebenen (bzw. deren Büros) auch reagiert. - Da wäre es eher besser, an Organisationen zu schreiben, die mit am Tisch sitzen, wenn dort über die genannte Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen diskutiert wird. Nur dort lässt sich, und dann für alle, was bewirken.
Folgende Benutzer bedankten sich: Jens Schriever ✝, matti

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08 Jun 2017 09:46 - 08 Jun 2017 09:52 #5 von matti
Hallo Habedieehre,

ich habe mir erlaubt, deinen zweiten Beitrag zum gleichen Thema hier in diesen Thread zu verschieben. Es macht nicht so viel Sinn in zwei Threads gleichzeitig über ein Thema zu diskutieren und sich auszutauschen.

Sebald hat dir ja sehr ausführlich geantwortet. Dieser Antwort schließe ich mich grundsätzlich an.

Kannst du den einmal die Gründe nennen, warum du aus deiner Sicht diese Parkerleichterung benötigst? Ein Behindertenparkplatz müsste es ja nicht unbedingt sein. Dieser Sonderparkplätze sind breiter und letztlich oftmals die einzige Möglichkeit für einen Rollstuhlfahrer zu parken. Bliebe der "normale" Parkplatz, bei diesem man dann "Sonderrechte" erhalten würde.

Dies würde dann ermöglichen vor allem ermöglichen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken. In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken.
Auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken. (Parkscheibe!) und bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, wo eingeschränktes Haltverbot angeordnet ist (Parkscheibe!).

Gruß

Matti


Ach ja, bezüglich des MDK. Hier hat Sebald natürlich recht. Mit dem Nickname "Habedieehre" bist du hier völlig anonym unterwegs. Deine E-Mailadresse sehen ausschließlich Administratoren und diese geben deine Daten an Dritte niemals weiter. Wenn du in deinem Beiträgen nicht selbst Inhalte veröffentlichst, die direkt auf deine Personalien schließen lassen (beispielsweise Adresse oder Telefonnummer), dann kannst du hier völlig unbeschwert posten.

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08 Jun 2017 19:41 #6 von Habedieehre
Hallo matti, hallo Sebald
vielen lieben Dank für eure Antworten . Die genannten 3 Jahre wurde ich vom VDK begleitet. ich wollte für alle Stomaträger Erleichterungen erreichen.
Dieser Zahn wurde mir beim Landessozialgericht gezogen in dem man mir klargemacht hat das es doch besser gewesen wäre oder für mich ist allein für meine Interessen zu kämpfen. Die erste Verhandlung erfolgte nach Aktenlage da ist man einschließlich Vertreter nicht dabei.
Die Richterin so mein Eindruck 0 Ahnung von Stomas und ihrem Anwendungsbereich und deren Vielfalt was es von Problemen geben kann.. Es steht nun mal im Gesetz ein Urinalkondom ist nun mal keine künstliche Ableitung und somit könne sie nicht anders entscheiden. Sie habe großes Verständnis
für meine Situation, ich könne mein Problem nur auf Politischem Weg lösen so habe ich verstanden.
Ich habe dann begonnen mich an die Politik und Institutionen zu wenden. Mir war klar das ich mit Ihren Büros zu tun habe und nicht mit unseren Volksvertretern persönlich. Einige wollen mir helfen andere haben es an Fachkollegen weiter geleitet und mit 2 Personen stehe ich noch schriftlich in Kontakt die mich bitten ihnen Zeit zu geben. Nur eine Person hat gar nicht geantwortet, auch nicht nach einem 2. Brief Herr Dr. Schäuble Bundesfinanzminister. Ich werde weiter machen kann nur nicht immer hängt von meinem Gesundheitszustand ab. Nun zu Deiner Frage matti.
Wenn man schon mehrfach eine Sauerei in der Hose hatte nur weil man zu weit weg war von einer Toilette/Behinderten Toilette oder eine Platte vom Stoma hat sich gelöst ,das Urinal Kondom wird undicht etc. und man erreicht sein Auto nicht wo frische Sachen mitgeführt werden und Ersatz für alle Versorgungen vorhanden sind dann ist man sehr verzweifelt. Auch ist es schon Unterwegs passiert mit Enkelkindern an Bord . Man kann es nicht steuern ,wenn sich der Beutel füllt dann füllt er sich ob man Rolli Fahrer ist oder nicht.
Eine Frage hab ich noch. Ist ein Urinalkondom keine künstliche Ableitung? Was ist es dann ?
Ich vergas im oberen Teil zu erwähnen ich hab 100 % Schwerbehinderung und es geht darum einen orangenen Parkausweis(Sonderrechte) nicht um einen Blauen.
Was meint ihr weiter machen oder nicht ?
Danke für euer Verständnis und Mühewaltung.
Habedieehre

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09 Jun 2017 12:03 - 09 Jun 2017 12:50 #7 von matti
Hallo Habedieehre,

zunächst möchte ich dir meinen Respekt zollen, weil du dich nicht nur für deine persönlichen Interessen, sondern für die Gruppe der dir gleichgestellten Menschen insgesamt eingesetzt hast.

Ich kann nach der Schilderung der entstehenden Problematik dein Begehren nachvollziehen, wenn es in der Nähe keine verfügbare andere Parkmöglichkeit gibt.

Mir wurde der blaue EU-Parkausweis anerkannt, dies aber aufgrund einer Rollstuhlpflicht. Für mich stellen die Sonderparkplätze (Behindertenparkplätze) fast immer die einzige Möglichkeit des Parkens dar, weil sie breiter bzw. länger sind und nur so ein Ein- und Austeigen gewährleistet ist.

Du begehrst ja den orangen Parkausweis. Bei diesen ist, mit Ausnahme der Bundesländer Berlin und Brandenburg, das Parken auf Sonderparkplätzen nicht erlaubt.

Es würde bei dir also darum gehen:

bis zu dreistündiges Parken auf Straßen oder Zonen, wo sonst das Parken verboten ist;
Ausdehnen der Parkzeiten auf Straßen oder Zonen, wo die Parkzeit eingeschränkt ist;
kostenloses Parken auf Parkplätzen, wo die Zahlung durch Bezahlung an Display Automaten oder Parkometer gefordert ist;
bis zu dreistündiges Parken auf Parkplätzen, die für Anwohner vorgesehen sind;
Parken in beschränkten Verkehrszonen und außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze, wenn der Verkehr nicht behindert wird;
Parken in Fußgängerzonen, wenn örtliche Zugeständnisse dies ausdrücklich erlauben.

In der Diskussion wird häufig außer Acht gelassen, dass dies alles Nachteilsausgleiche sind, welche die Teilhabe sicherstellen sollen. Mit Neid und Missgunst wird dann gegenargumentiert. Ich weiß persönlich auch nicht immer, auf welche Personengruppe man dies passend anwenden kann. Der Gesetzgeber muss sich aber bei der Anerkennung der Morbus Chron bzw. Collitis ulcerosa Betroffenen an irgendeinen Nachteil orientiert haben. Hier würde ich in der rechtlichen Auseinandersetzung bei einer Gleichstellung zu dieser Personengruppe ansetzen. Welchen Nachteil hat diese Personengruppe gegenüber deinen Nachteilen mehr, die eine Sondergenehmigung rechtfertigen. Ich befürchte das die Lobbyarbeit der Interessenvertretungen besser war. Man muss allerdings auch festhalten, dass diese Erkrankungen und somit die Sondergenehmigungen sich auf ein Gesamtbild zurückführen und nicht primär auf hygienischer Grundlage und Versorgung basieren und erteilt werden.

Egal ob für die blaue oder orangene Sondergenehmigung gilt: Sondergenehmigung greift, wenn es in der Nähe keine verfügbare andere Parkmöglichkeit gibt. Ist natürlich ein Kaugummiparagraph, weil der Zeitpunkt es Parkens gelten muss und sich die Situation im Zeitraum des Parkens völlig anders darstellen konnte, wie 30 Minuten später.



Was ich nicht begrüße, ist die Regelung in Berlin und Brandenburg. Hier ist das Parken mit orangenen Parkausweis auch auf Behindertenparkplätzen erlaubt. Dies weicht die Sinnhaftigkeit der speziellen Abmessungen dieser Sonderparkplätze auf. Ein Stomaträger, der völlig mobil ist, benötigt keine Sonderabmessungen eines Parkplatzes.

Insgesamt finde ich, dass es regelmäßige Überprüfungen geben müsste, ob die gesundheitlichen Nachteile für das Erteilen der Sondergenehmigungen noch vorliegen. Neben den vielen Arschkrampen, die völlig unberechtigt Behindertenparkplätze nutzen, sehe ich auch sehr, sehr viele Menschen aus ihren Autos steigen, die im Besitz eines blauen Parkausweises sind, aber laufen können wie junge Rehe. Es gibt für mich keinen einzigen nachvollziehbaren Grund, warum nicht der "normale Parkplatz" nebenan genutzt werden kann. Bequemlichkeit und Ignoranz herrscht dann zumeist vordergründig vor. Der Parkausweis wurde zu irgendeinem Zeitpunkt im Leben zuerkannt, die Gründe liegen Jahre später aber eigentlich nicht mehr vor. Da sich der Parkausweis aber an der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ableitet kommt es zu diesen Verhältnissen.

Zu deiner Frage:

Nach meinem Verständnis, ist eine Urinableitung mittels Kondomurinal auch eine künstliche Ableitung. Der Gesetzgeber sieht dies aber anders. Er beruft sich bei dem Begriff künstlich auf die Schaffung eines künstlich geschaffener „Spalt“, „Mund“ oder „Öffnung“, auch „Künstlicher Blasenausgang". Dabei handelt es sich um eine chirurgisch herbeigeführte, vorübergehende oder dauerhafte Ausleitung des Urins durch die Haut zur Kontinuitätserhaltung der Harnableitung. So sieht es dann auch die Rechtssprechung.

Gruß

Matt

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09 Jun 2017 21:33 #8 von Habedieehre
Hallo Matti,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Deinen Ausführungen kann ich folgen und meine Beobachtungen sind ähnlich. In DD gibt es ausreichend Behinderten Parkplätze in Einkaufszentren die meist zu 80 % nicht belegt sind stelle ich fest wenn ich dort bin. Zur Zeit hab ich mir ein kleines Netzwerk aufgebaut z.B einkaufen fahre ich in den Nachbarort da ist ein Dialyse Zentrum mit Parkplätzen direkt in der Nähe von Rewe. Auch schreibe ich mir Anschriften von Öffentlichen Eirichtungen raus wenn ich Unterwegs bin. Meistens kommt man in Situationen wenn man sie nicht vorher sieht und für die Fälle benötigt man die Hilfen. Man spricht, die Menschenwürde ist unantastbar und plustert sich auf wenn es um eigene oder Machtinteressen geht.
Mein Stoma habe ich Januar 2009 bekommen. Durch die Bestrahlung und Chemo vermutet man wurde die Harnröhre beschädigt so das ich viermal
eine Verengung hatte die durch Schlitzen immer wieder aufgelöst wurde. Dann rat man mir die Harnröhren mit Mundschleimhaut auszukleiden.
Ich suchte mir eine Spezialklinik raus in Hof. Bei der Voruntersuchung wurde der Schließmuskel derartig verletzt das nie wieder eine Besserung eintreten wird. Zur Visite hat man mir gesagt das eine Transplantation hätte man gar nicht durchführen können da das Gewebe zu sehr vernarbt sei. Man könnte aber jetzt
sofort eine zweite OP durchführen und so trug ich über Nacht einen zweiten Beutel um das Gefühl auszutesten so der Professor. Ich müsse mich am nächsten Tag entscheiden. Ich hab mich am nächsten Tag nach Rücksprache mit meiner Familie mit einer Ente entlassen lassen. Von meiner Urologin erfuhr ich dann später
was der Grund ist so wie ich Trinke ,Esse es wieder abfließt.

Weist Du Matti was mich treibt. Ich werde nicht jünger ich muss jetzt was machen um später unter Menschlichen Bedingungen einiger Maßen so lange wie möglich Selbstbestimmt und Menschlich zu leben zu können.

Ich möchte noch viel deutlicher werden weis aber nicht ob es gewünscht ist.

Matti aus deinem Brief lese ich das Du Objektiv und mit Sachverstand antwortest nochmals vielen Dank.

Mit einer Mitgliedschaft möchte ich noch warten dafür ist es noch zu früh mich zu entscheiden.
ich habe in den letzten Jahren sehr viel erlebt und erfahren müssen.

Dir und allen anderen ein schönes Wochenende
Habedieehre

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